CORONA- Update (03.04.2022)
Auf Basis der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 28.05.2022) gelten folgende Regelungen und Empfehlungen: Grundsätzlich gibt es keine speziellen Einschränkungen für den Musikschulunterricht, die Musikschulverwaltung, …
